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Zweckverband Realsteuerstelle und Rechenzentrum der Gemeinden des Landkreises Regensburg

Rechtsstellung
Der Zweckverband Realsteuerstelle ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG).
Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Verbandsmitglieder. Kommunen und sonstige Körperschaften des öffentlichen
Rechts, die nicht Mitglied des Zweckverbands sind, können dem Zweckverband durch Vertrag Aufgaben übertragen.


Aufgaben und Befugnisse
(1) Dem Zweckverband können insbesondere folgende Aufgaben übertragen werden:

1. Abgabenwesen
• Veranlagung, Einziehung und Beitreibung der Realsteuern
• Veranlagung, Einziehung und Beitreibung von Gebühren, Beiträgen und sonstigen Abgaben;

2. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
• Mitwirkung bei der Aufstellung des Haushalts- und Nachtragshaushaltsplans nebst Anlagen
• Mitwirkung und Beratung bei der Kassen- und Buchführung
• Erstellung der Jahresrechnung Fertigung sämtlicher Finanzstatistiken

3. Lohn- und Gehaltswesen
• Erfassung und Pflege der Behördenstammdaten
• Erfassung aller für die Zahlung der Bezüge relevanten Daten
• Erstellung der monatlichen Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzämter
• Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltskonten
• Erstellung der Lohnsteuerbescheinigungen und Versicherungsnachweise
• Beratung in tariflichen und steuer- und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten
• Fertigung der Personalstandstatistik

4. Einwohnermeldewesen
• Bereitstellung der erforderlichen Einrichtungen zur Durchführung des automatisierten Einwohnermeldewesens
• Erstellung von Massenauswertungen (Lohnsteuerkarten, Wahlunterlagen)
• Beratung und Unterstützung bei der Programmanwendung

(2) Der Zweckverband betreibt für seine Mitglieder ein Rechenzentrum und beschafft die notwendige Software. Über eine entsprechende
Datenleitung können die Mitglieder die hierfür vom Zweckverband bereitgestellten Programme nutzen.

(3) Der Zweckverband übernimmt für die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und sonstigen Körperschaften des Landkreises Regensburg die
Datenerfassung zur automatisierten Durchführung von Verwaltungsaufgaben. Er errichtet und betreibt die dafür erforderlichen Einrichtungen.

(4) Der Zweckverband hat die Aufgabe, für seine Mitglieder ein einheitliches flächendeckendes Geographisches Informationssystem aufzubauen und
fortzuführen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann der Zweckverband ein Unternehmen in privater Rechtsform gründen. Die Bestimmungen der
Gemeindeordnung, insbesondere der Art. 86, 87, 92 und 98, sind zu beachten.

(5) Dem Zweckverband können weitere Aufgaben übertragen werden.

(6) Der Zweckverband kann sich zur Durchführung der Aufgaben Einrichtungen Dritter, insbesondere der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung
in Bayern (AKDB) bedienen. Die Aufteilung der Aufgaben zwischen den Verbandsmitgliedern und dem Zweckverband wird in einer Geschäftsordnung
näher geregelt.

(7) Das Recht und die Pflicht der Verbandsmitglieder, die dem Zweckverband übertragenen Aufgaben zu erfüllen und die dazu notwendigen Befugnisse
auszuüben, gehen auf den Zweckverband über.


Kontakt:
Zweckverband Realsteuerstelle und Rechenzentrum der Gemeinden des Landkreises Regensburg
Altmühlstr. 1 93059 Regensburg
Telefon: 0941/49081-0
Telefax: 0941/49081-22
E-Mail:
Homepage: www.realrgb.de
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